Löschzug 4

Löschgruppe Hörste

Die Löschgruppe Hörste wurde 1934 unter dem damaligen Gemeindevorsteher Wilhelm Deimel sen. als Freiwillige Feuerwehr Hörste mit Josef Schmidt als Brandmeister gegründet. Als Löschgerät stand eine handbetriebene Druckspritze zur Verfügung. Das Löschwasser musste mit Ledereimern eingefüllt werden, da damals eine Ansaugvorrichtung am Spritzgerät noch nicht vorhanden war.

1975 bewirkte die kommunale Neuordnung, dass die Freiwillige Feuerwehr Hörste, die bis dahin zum Amt Salzkotten- Boke gehörte, der Stadt Lippstadt zugeordnet und als Löschgruppe in die Freiwillige Feuerwehr Lippstadt integriert wurde.

Mittlerweile verfügt die Löschgruppe Hörste an ihrem Standort an der Hörster Straße über einen
modernen Fahrzeugbestand:
- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10)
- Tanklöschfahrzeug (TLF3000)
- Mannschaftstransportwagen (MTW)
- Boot auf Anhänger
Die Löschgruppe Hörste bildet gemeinsam mit der Löschgruppe Rebbeke den Löschzug 4 der Freiwilligen Feuerwehr Lippstadt. Der Einsatzbereich umfasst die Ortschaften Hörste, Garfeln, Öchtringhausen, Rebbeke, Mettinghausen und Niederdedinghausen.

Von links nach rechts: stellv. Gruppenführer OBM Patrick Renkamp, Gruppenführer BI Christoph Voßebürger, Zugführer Zug 4 BOI Olaf Deimel, stellv. Gruppenführer OBM Thorsten Böhm

Die Löschgruppenführung der Löschgruppe Hörste besteht seit 2020 aus Löschgruppenführer BI
Christoph Voßebürger sowie seinen beiden Stellvertretern OBM Thorsten Böhm und OBM Patrick
Renkamp.

Die Freiwillige Feuerwehr Hörste bzw. ab 1975 die Löschgruppe Hörste wurde durch folgende
Kameraden angeführt:
1934 – 1939 Brandmeister Josef Schmidt
1939 – 1940 Brandmeister Josef Wienekemeyer
1940 - 1946 Brandmeister Wilhelm Deimel jun.
1946 - 1972 Oberbrandmeister Franz Klaus
1972 – 1996 Hauptbrandmeister Paul Holthöfer sen.
1996 – 2008 Brandoberinspektor Jürgen Köhler
2008 – 2020 Hauptbrandmeister Thomas Holthöfer
Seit 2020 Brandinspektor Christoph Voßebürger

Durchschnittlich 40 aktive Kameraden engagieren sich in der Löschgruppe zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

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