Die Rettungsgasse auf Autobahnen
Bei Stau Rettungsgasse bilden!
Bei Stau im Straßenverkehr müssen Autofahrer laut StVO eine sogenannte Rettungsgasse bilden, um den Rettungsmitteln die Anfahrt zum Unfallort zu ermöglichen. Doch viele Verkehrsteilnehmer sind sich der Regeln nicht bewusst oder ignorieren sie.
Bereits seit 1982 gilt §11 der StVO für "Besondere Verkehrslagen": „(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“
Bedenken Sie. Es kann jeden treffen. Eine zeitliche Verzögerung von Feuerwehr oder Rettungsdienst von mehreren Minuten kann vielleicht schon bald Ihr Leben kosten.